Gemäss den SVGW-Leitsätzen W3 und W/TPW 126 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches, gestützt auf die Schweizerische Lebensmittelverordnung, Art. 261, ist es Vorschrift, dass der Anlagebetreiber solche Systemtrenngeräte aus Sicherheitsgründen überprüfen lässt.